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Bitte beachten Sie nebst den generellen Schutzmassnahmen des BAG folgende Regelungen: "Bei privaten Treffen von weniger als 15 Personen macht der Bundesrat keine Regeln. Wenn sich jedoch mehr als 15 Personen treffen, gilt eine Maskenpflicht, ausser im Sitzen. Essen und trinken darf nur noch, wer an seinem Platz sitzt. Ausserdem müssen die Kontaktdaten erhoben werden." (https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/news/news-18-10-2020.html)
In unseren öffentlich zugänglichen Bereichen (Gänge, Treppenhaus) gilt ab 19.10.2020 Maskenpflicht (Hinweis hängt beim Eingang).